Wir informieren Sie zu den wesentlichen Leistungen einer professionellen Arzt-Rechtsschutzversicherung und Sie können bei uns mit diesen Informationen ein maßgeschneidertes Angebot zur Rechtsschutzversicherung für Ärzte anfordern.
Das Heilwesen ist hochgradig bürokratisiert. Einen wesentlichen Anteil seiner Arbeitszeit muss der niedergelassene Arzt für Abrechnungen und sonstige KV-Fragen, für Dokumentation und Berichtsschreibung, für Mitarbeiterführung sowie für Fragen der Ablauforganisation und IT seiner Praxis aufbringen. Und hinter alledem verbergen sich Gesetze und Verordnungen.
Und wenn es hart auf hart kommt, hilft nur noch der Weg zum Rechtsanwalt.
In diesen Schadenfällen brauchen Sie eine spezielle und leistungsstarke Rechtsschutzversicherung für Ärzte:
Als Versicherungsmaklerunternehmen stehen wir rechtlich auf der Seite unserer Kunden und sind keinem Rechtsschutzversicherer vertraglich verpflichtet. Daher können wir auf Basis Ihrer Kundenanforderungen klare Empfehlungen für und wider bestimmte Ärzte-Rechtsschutzversicherungen aussprechen. Wir optimieren Ihr Preis-Leistungsverhältnis.
Unsere Beratungsgrundlage bilden die Rechtsschutzversicherung für Ärzte folgender Versicherer:
In der Grunddeckung bekommen Arztpraxen immer Rechtsschutzversicherungen mit ...
In den nicht empfehlenswerten Basisdeckungen können aber einige Leistungsarten auf Gerichtsverfahren beschränkt und mit längeren Wartezeiten nach Vertragsbeginn belegt sein.
Auch allgemein üblich ist es, dass ...
Ganz grundsätzliche Unterschiede gibt es durch die Qualität im Kleingedruckten. Die guten Arzt-Rechtsschutzversicherungen leisten umfassenden Schutz und das hat seinen Preis.
Wenn Sie ein besonders günstiges Angebot vorliegen haben, prüfen Sie folgende Fragen:
Zu Frage 2.: bei der Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung würden wir marktüblich erwarten, dass Vergehen und Verbrechen abgesichert sind. Der Verbrechensvorwurf beinhaltet die schwere Körperverletzung. Die Advocard bietet für Ärzte zwar die Spezial-Straf-Rechtsschutz an, beschränkt diese allerdings unüblich auf Vergehen.
Und deshalb empfehlen wir als Versicherungsmakler die Advocard nicht.
Zu Frage 3. ein Beispiel aus unserer Beratungserfahrung:
Die Auxilia bietet für Ärzte den Tarif Juramed im Rundum-Paket sehr günstig an, allerdings gibt es für die enthaltene Spezial-Strafrechtsschutz Maximalerstattungsbeiträge, z.B. 5.300 EUR für das Ermittlungsverfahren oder 2.000 EUR pro Hauptverhandlungstag.
Die Tagessätze spezialisierter Straf-Rechtsverteidiger - und wenn es um Ihre Approbation geht, möchten Sie nur von den Besten verteidigt werden - betragen 350 bis über 400 EUR netto pro Stunde.
Sie möchten sicher die Einstellung des Ermittlungsverfahrens erreichen, damit es gar nicht erst zum öffentlichen Strafprozess mit ungewissem Ausgang kommt. Für die Honorarsätze der Auxilia bekommen Sie aber noch nicht einmal einen Strafverteidiger mit Honorarvereinbarung für lediglich zwei Arbeitstage finanziert. Solche Ermittlungsverfahren können sich zeitlich auch mehrere Jahre strecken und durchaus 50.000 bis 100.000 EUR kosten.
Ein Praxisbeispiel:
Und deshalb empfehlen wir als Versicherungsmakler folgende Tarife nicht aufgrund der enthaltenen Sublimits (Stand 03/2025):
Frage 1 - zu den erforderlichen Leistungsbausteinen nach individuellem Bedarf:
Wir vergleichen für Sie die Arzt-Rechtsschutz-Tarife der Versicherer, um Ihren maßgeschneiderten Versicherungsschutz konfigurieren zu können.
In der Ärzte-Berufshaftpflichtversicherung ist regelmäßig auch ein Passus zu lesen, nachdem bei einem zivilrechtlichem Schadensersatzverfahren auch die Kosten im Straf-Rechtsschutzverfahren durch den Berufshaftpflichtversicherer getragen werden. Dies ist nachvollziehbar, da ein nachteiliges Strafrechtsurteil gegen den Versicherten eine Abwehr der Schadensersatzhaftung unmöglich machen würde. Der Berufshaftpflichtversicherer müsste für solche Versicherungsfälle immer Schadensersatz leisten.
Der Umfang der Strafrechtsschutzleistungen in der Berufshaftpflichtversicherung sind nicht weiter erläutert, dementsprechend leistet die Berufshaftpflicht nur als Grunddeckung.
Die Spezial-Strafrechtsschutz sichert Sie umfänglich in Strafverfahren ab:
Echte Spezial-Straf-Rechtsschutz | Straf-Rechtsschutz aus der Berufshaftpflicht |
Anspruch des Versicherten auf Honorarvergütung des Strafverteidigers (beschränkt auf angemessene Kosten - üblich sind hier 350 bis über 400 EUR pro Stunde plus MwSt.) | Grundsätzlich nur Anspruch auf Vergütungssätze nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (nach RVG arbeitet kein erfahrener Strafrechtsanwalt), es sei denn, die höheren Kosten entstehen auf Veranlassung des Haftpflichtversicherers |
Ersatz aller Kosten (Rechtsanwalt, Gutachter, Gerichtskosten) | Anspruch auf Ersatz der Rechtsanwaltskosten, nicht der Gerichtskosten |
Kostenersatz für Sachverständigen- und Rechtsgutachten | Bedingungsmäßig nicht geregelt |
Kosten für Begleitverfahren (z.B. im Verwaltungsrecht) | Keine Kostenübernahme in Adhäsionsverfahren geregelt |
Kosten in einem Disziplinar- und Standes-Rechtsverfahrens | Keine Kostenübernahme |
Kosten des Nebenklägers in einem Ermittlungs- oder Strafverfahren, wenn dies Voraussetzung zur Verfahrenseinstellung ist | Keine Kostenübernahme |
Stellung einer zinslosen Kaution zur Vermeidung einer U-Haft | Keine Kautionsleistung |
Rückzahlungsverpflichtung des Versicherten. nach Vorsatzverurteilung, jedoch nicht bei Abschluss des Verfahrens durch einen Strafbefehl (Geldstrafe) nach § 153 StPO (sehr häufig)
(und natürlich nicht bei Einstellung gem. § 170 StPO oder bei Freispruch) |
Umfassende Rückzahlungsverpflichtung bei Vorsatzverurteilung
(also nicht bei Verurteilung wegen Fahrlässigkeit, Einstellung gem. § 170 StPO oder bei Freispruch) |
Es gelten für die Spezial-Straf-Rechtsschutz nur die Ausschlüsse der Straf-Rechtsschutzversicherung (z.B. Kartellverfahren, Verkehrsstrafverfahren) |
Es gelten für die Ersatzleistungen im Strafverfahren alle Ausschlüsse der Berufshaftpflichtpolice |
Der Erfolg im Strafverfahren entscheidet über Ihre Approbation.
Ihr Ziel in Strafverfahren muss die schnelle Verfahrenseinstellung bereits im Ermittlungsverfahren sein, bevor also Anklage im Strafverfahren erhoben wird.
Bereits in längeren Ermittlungsverfahren können Kosten um die 50.000 EUR entstehen.
Wir empfehlen eine Mindestversicherungssumme von 500.000 EUR in der Spezial-Straf-Rechtsschutz für Ärzte.
Ihre wesentlichen Risiken für Strafverfahren:
Neben dem Straf-Rechtsschutz kommt der Absicherung von Rechtsanwaltskosten in KV-Regressen besondere Bedeutung zu, da sich hieraus in der Regel besondere Insolvenzrisiken für die Arztpraxis ergeben.
Als Versicherungsmakler können wir Ihnen die Ärzte-Tarife folgender Versicherer anbieten (in alphabetischer Reihenfolge):
Leider gibt es in den Versicherungsbedingungen einiger Versicherer aus unserer Sicht No-Go's. Ob diese für Sie von Bedeutung sind, klären wir gern in einem persönlichen Beratungsgespräch nach Ihrer Angebotsanforderung über unser nachfolgendes Formular.
Kein Rechtsschutzvertrag kommt ohne Leistungsausschlüsse aus, sonst wäre der Schutz unbezahlbar. Wenn Ihnen jemand sagt "alles drin für wenig Geld", dann ist das kein Rechtsschutzexperte. Es kommt darauf an, die für Sie wichtigen Risiken abzusichern, nicht alle. Und es kommt darauf an zu verstehen, was aufgrund allgemeiner Leistungsausschlüsse auch im besten Tarif nicht versicherbar ist.
Für definierte Leistungsarten gibt es Wartezeiten (z.B. 3 Monate). Der Versicherer leistet dann nicht sofort, sondern bei Versicherungsfällen erst nach Ablauf der Wartezeit ab Vertragsbeginn. Besser ist es daher, sich frühzeitig (z.B. als angestellter Arzt bereits vor der Niederlassung) für alle Fälle abzusichern.
Nicht vom Versicherungsschutz umfasst sind natürlich Versicherungsfälle, deren Ursprung vor dem Vertragsbeginn liegt. Die "Vorvertraglichkeit" ist manchmal nicht so einfach zu beurteilen. Dies würde z.B. für ein Steuerverfahren zu einem zurückliegenden Jahr gelten, auch wenn die Steuererklärung erst nach Vertragsbeginn abgegeben wurde. Entsprechendes gilt für Streitigkeiten zu unrichtigen Nebenkostenabrechnungen des Praxisraumvermieters im Immobilienrechtsschutz.
In letzter Zeit bewirbt ein bekannter Rechtschutzversicherer ein spezielles Produkt mit "rückwirkendem Rechtsschutz". Leider ist der vollständige Rechtsschutz für bereits eingetretene Streitfälle ein Marketing-Märchen: im Selbstständigen-Rechtsschutz erhalten Sie je nach Produktlinie nur 500 EUR oder 1.000 EUR Rechtsanwaltskosten für Ihren laufenden Rechtsstreit erstattet, sind aber mit einer Mindestlaufzeit von drei Jahren in einem sehr viel teureren Rechtsschutzvertrag gebunden.
Dann gibt es noch Versicherer, die den Rechtsschutz Sofort bewerben, in dem ebenfalls gegen Prämienaufschlag bei ausgewählten Leistungsarten auf die Wartezeiten verzichtet wird. Bereits laufende Rechtsstreitigkeiten bzw. solche vor Vertragsbeginn sind auch hier nicht versichert.
Fazit: Besser rechtzeitig eine Rechtsschutzversicherung abschließen!
Damit wir für Sie den maßgeschneiderten Rechtsschutz für Ihre Arztpraxis und im Privatrechtsschutz konfigurieren können, beantworten Sie bitte die folgenden Fragen.
Bitte beachten Sie, dass bei BAG / Gemeinschaftspraxen oder MVZ nur ein Rechtsschutzvertrag für alle Ärzte zusammen abgeschlossen werden kann.
Die mit * gekennzeichneten Fragen sind Pflichtangaben, ohne die wir für Sie nicht aktiv werden können. Sollten wir noch Fragen haben, klären wir diese gern telefonisch mit Ihnen.
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