Die beste Privat-Rechtsschutzversicherung ist individuell maßgeschneidert

Wir zeigen Ihnen die wesentlichen Leistungsunterschiede von Privat-Rechtsschutzversicherung auf und Sie können sich mit diesen Informationen ein maßgeschneidertes Angebot zur Privat-Rechtsschutz anfordern

 

Was gilt für alle Privat-Rechtsschutzversicherer mehr oder weniger gleich?

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Privat-Rechtschutzversicherung für Ihr Recht außerhalb einer selbstständigen Tätigkeit

In Deutschland gibt es ca. 40 Rechtsschutzversicherer die jeweils zwei bis drei Tariflinien oder verschiedene Bausteinkombinationen anbieten. Da besteht für Kunden schon eine gewisse Wahrscheinlichkeit, nicht die besten Versicherungsbedingungen, nicht das beste Preis-Leistungsverhältnis oder schlichtweg zu viel oder zu wenig Versicherungsschutz zu vereinbaren. Die Versicherungschecker konfigurieren als Versicherungsmakler kostenfrei in Ihrem Auftrag Ihren maßgeschneiderten Versicherungsschutz aus ca. 16 Anbietern, darunter Advocard, Allianz, Arag, Auxilia, Ergo, Deurag, DMB, Itzehoer, NRV Neue Rechtsschutz, Roland, ÖRAG

 

Auch wenn manche Rechtsschutzversicherung folgendes als Highlight darstellt, es ist allgemein üblich, dass ...

  • es einen telefonischen Rechtsservice gibt, bei dem Kunden Ihr rechtliches Problem schildern und eine erste rechtliche Einschätzung bekommen (bei den besseren Tarifen auch zu nicht versicherten Rechtsgebieten)
  • die Höhe des Versicherungsbeitrags sehr von der vereinbarten Selbstbeteiligung (SB) abhängt. Hier gibt es fixe SB, abgesenkte SB, wenn die Rechtsanwaltsempfehlung des Versicherers angenommen wird, oder SB, die sich nach der schadenfreien Zeit bemessen
  • auf den Abzug der Selbstbeteiligung verzichtet wird, sofern der Rechtsschutzfall mit einer anwaltlichen Erstberatung (bis ca. 250 EUR Aufwand) erledigt ist
  • es Anwaltsempfehlungen aus dem Versicherer-Anwaltsnetzwerk gibt (siehe Selbstbeteiligung)
  • der Aufwand für außergerichtliche Streitschlichtung (Mediation) übernommen wird, um teure Gerichtsverfahren zu vermeiden
  • es Online-Services gibt (z.B. Download von Muster-Vertragsvorlagen; Online-Vertragscheck)

 

Die versicherten Bausteine bestimmen den Schutzumfang und die Prämienhöhe

Sie müssen sich zu allererst entscheiden, welche privaten Lebensbereiche Sie absichern wollen:

  • Baustein Privat-Rechtsschutz: hierunter fallen alle Leistungsarten wie Schadensersatz-, Vertrags-, Sozial-, Verwaltungs-, Steuer-, Opfer-, Daten-, Ordnungswidrigkeiten- und einfacher Straf-Rechtsschutz. Dazu kommt je nach Anbieter mit unterschiedlich ausgestaltetem Leistungsumfang der Beratungs-Rechtsschutz für ausgewählte Rechtsthemen, in denen der Versicherer keine umfangreichen außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfahrenskosten übernehmen will.
    Der Baustein Privat-Rechtsschutz ist i.d.R. der Basis-Baustein, der abgeschlossen werden muss, wenn weitere Bausteine wie z.B. Berufs-Rechtsschutz abgeschlossen werden sollen.
  • Baustein Verkehrs-Rechtsschutz: dieser Baustein sichert KFZ-Eigentümer/ -Halter/ -Fahrer ab. Der Baustein schützt Sie bei Streitigkeiten zu Auto-Kaufverträgen oder zu Werkstattrechnungen, aber auch bei Streitigkeiten mit Unfallgegnern oder Ihrem Kaskoversicherer. Und - obwohl im Privatvertrag - schützt der Baustein Sie auch als Fahrer eines von Arbeitgeber überlassenen Firmenwagens.
  • Baustein Berufs-Rechtsschutz: dieser Baustein schützt Sie bei Streitigkeiten mit Ihrem Arbeitgeber, z.B. bei ungerechtfertigten Abmahnungen, bei Kündigungen oder bei Vergütungsstreitigkeiten. Mitversichert sind auch Streitigkeiten mit angestellten Haushaltshilfen oder Pflegekräften
  • Immobilien-Rechtsschutz: dieser Baustein schützt Sie als Mieter oder Eigentümer einer selbstbewohnten Wohnung oder eines selbstbewohnten Hauses oder als Pächter eines Grundstücks.
  • Vermieter-Rechtsschutz: vermieten Sie eine oder mehrere Wohnungen oder ein Einfamilienhaus oder Garagen wählen Sie diesen Baustein, der i.d.R. nicht in Kombination mit einem Privat-Rechtsschutzvertrag abgeschlossen wird. Detaillierte Infos finden Sie auf unserer Website zum Vermieter-Rechtsschutz#
  • Erweiterter oder Spezial-Straf-Rechtsschutz: im Privat-Rechtsschutzvertrag ist ein Basis-Straf-Rechtsschutz bereits enthalten. Dieser leistet allerdings nur eingeschränkt:
    - nicht, wenn Ihnen ein Verbrechen vorgeworfen wird
    - oftmals nicht, wenn Ihnen eine Vorsatz-Straftat vorgeworfen wird
    - und der Kostenersatz erfolgt nur nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), zu dessen Sätzen kein versierter Strafverteidiger für Sie tätig wird.
    Wir empfehlen Ihnen daher zumindest einen "Erweiterten Straf-Rechtsschutz" für Vergehen inkl. Vorsatzvorwurf inkl. der Möglichkeit von Honorarvereinbarungen mit Strafverteidigern. Der Spezial-Straf-Rechtsschutz umfasst den Vorwurf von Vergehen und Verbrechen. In beiden Formen sollten Sie darauf achten, dass die vereinbarte Versicherungssumme nicht im Detail limitiert wird durch Begrenzungen für einzelne Verfahrensphasen, z.B. auf Maximalerstattungen während des Ermittlungsverfahrens oder für einen Gerichtstag. Solche, unserer Meinung nach nicht empfehlenswerten, Vertragsgestaltungen lassen sich z.B. in den ARB von Auxilia und DMB finden.

Was macht eine Privat-Rechtsschutzversicherung besonders billig oder hochpreisig?

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Premium-Tarife - wenn es etwas mehr Schutz sein soll

Besonders billig sind die Basis-Produkte der Rechtsschutzversicherer, die die Kostenübernahme in Kernbereichen auf Gerichtsverfahren beschränken (z.B. Arag Basis).

Wir empfehlen unseren Kunden allerdings Rechtsschutzversicherungen, die bei der Kostenübernahme nicht nach außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren unterscheiden, da fast jedes Gerichtsverfahren seinen Ursprung im außergerichtlichen Bereich hatte und man mit frühzeitig gutem Rat Schlimmeres verhindern kann.

 

Für besonders guten Versicherungsschutz in den Premium-Tarifen bezahlen Sie entsprechend: hier erhalten Sie z.B. höhere Erstattungsleistungen im Beratungs-Rechtsschutz und Leistungen in ansonsten ausgeschlossene Rechtsbereichen (z.B. risikoreiche Kapitalanlagen-, Unterhalts-, Erb- und Bauherren-Rechtsschutz).

Der Sofort-Rechtsschutz

Die Rechtsschutzversicherer sprechen von sogenannten Zweckabschlüssen, wenn sich Kunden versichern wollen, die eigentlich schon wissen, dass es zum Streitfall kommt. Um hier von den Kunden nicht ausgespielt zu werden, haben die Rechtsschutzversicherer Wartezeiten von 3 Monaten und länger in einigen Leistungsarten definiert. Für in der Wartezeit nach Vertragsabschluss eingetretene Rechtsschutzfälle wird der Versicherer nicht leisten. Und Versicherungsfälle vor Vertragsbeginn sind grundsätzlich von der Versicherung ausgeschlossen,

 

Nun gibt es aber seit einiger Zeit auch den Arag Rechtsschutz für bereits eingetretene Versicherungsfälle (sogenannte Rückwärtsversicherung).

Die Liste rückwärts versicherter Schadenfälle in der Verkehrs-Rechtsschutz bzw. in der Miet-Rechtsschutz sind allerdings sehr eingeschränkt. Und der Sofort-Rechtsschutz ist auch deutlich teurer als die Normalkondition. Die Mindest-Vertragslaufzeit beträgt drei Jahre. Letztlich handelt es sich eher um einen "Kleinkredit" des Versicherers, der bezogen auf definierte Schadensfälle leistet und sich die Leistungen über die Vertragslaufzeit über die höheren Versicherungsbeiträge "wiederholt". Der Kunde ist jedenfalls länger in einem unnötig teuren Versicherungsvertrag gebunden. 

 

Prämienbeispiel für den Arag Mietrechtsschutz Sofort (Warm-Miete 1.500 EUR mit Mindestlaufzeit 3 Jahre):

  • 979,00 EUR jährlich für Miet-Rechtsschutz plus 1 Schaden im Sofort-Rechtsschutz für Eigenbedarfskündigung
  • 479,00 EUR jährlich für Miet-Rechtsschutz plus 1 Schaden im Sofort-Rechtsschutz für Nebenkosten oder Abwehr Mieterhöhung oder Kautionsrückzahlung oder Reparaturen
  • 241,87 EUR Normalkonditionen (bei 150 EUR Selbstbeteiligung, jährlich kündbar)

Besser ist es daher, sich frühzeitig für alle Fälle abzusichern.

Als freie Versicherungsmakler finden wir die optimale Privatrechtsschutzversicherung für Sie

Damit wir für Sie den maßgeschneiderten Privat-Rechtsschutz konfigurieren können, beantworten Sie bitte die folgenden Fragen.

Die mit * gekennzeichneten Fragen sind Pflichtangaben, ohne die wir für Sie nicht tätig werden können. Zweifelsfragen klären wir gern telefonisch mit Ihnen.

 

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