Unsere Top-Rangliste der typischen Schadensbeispiele für Blogger, Influencer und Youtuber

Wenn du in den Social Networks oder auf deinem eigenen Web-Blog postest, kann dir jederzeit eine Abmahnung mit Schadensersatzforderung ins Haus flattern. Berechtigt oder nicht, verursacht das zunächst immer Rechtsanwaltskosten. Übergib' die Vorgänge deinem Haftpflichtversicherer. Dieser prüft die Ansprüche, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und zahlt Schadensersatz.

Wichtig: eine private oder gewerbliche Rechtsschutzversicherung schützt dich nicht, weil Urheberrechtsverletzungen, Verstoß gegen Wettbewerbsrecht und Vertragsstreitigkeiten mit Auftraggebern (so gut wie) und weitere Rechtsverletzungen grundsätzlich ausgeschlossen sind. Und eine Rechtsschutzversicherung leistet auch nie berechtigten Schadensersatz.

Für alle nachfolgenden typischen Schadensbeispiele treten die von uns angebotenen Berufshaftpflichtversicherungen für Blogger, Vlogger & Influencer ein, es sei denn du hast vorsätzlich gegen Gesetz verstoßen oder der Post fällt in die Zeit vor Vertragsbeginn.

Hier unsere Rangliste:

 

Auf Nr. 1 "Die Urheberrechtsverletzung"

  • Unberechtigte, nicht lizenzierte Nutzung von Fotos oder Sounds
    Nutze niemals fremdes Foto- oder Tonmaterial ohne Lizenzgebühr. Bei lizenzfreien Inhalten achte auf die Nutzungsvorgaben des Künstlers. Unberechtigte Nutzung kann Abmahnungen und hohe Schadensersatzforderungen zur Folge haben. Bewusste, vorsätzliche Verstöße sind vom Versicherungsschutz deiner Berufshaftpflichtversicherung ausgeschlossen, bei versehentlichen Verstößen zahlt der Haftpflichtversicherer deine Rechtsanwaltskosten und den geforderten Schadensersatz bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Wir sehen immer wieder auf Insta, dass der Zweck des Accounts die Bewerbung der eigenen Leistungen ist, z.B. Personal Trainer, Physiotherapeuten. Für diese Blogger ist die Nutzung der Insta-Songbibliothek tabu, weil diese nur für die private Nutzung von Meta lizenziert wurden. Selbstständige und Firmen, die ihre eigenen Leistungen darstellen, müssen sich die Songs entweder selbst lizenzieren lassen oder beschränkt für Posts auf den Meta-Plattformen die Sound Collection von Facebook nutzen. Alles andere ist ein vorsätzlicher Verstoß gegen geltendes Gesetz und "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Schadensersatzforderungen bis zu 25.000 EUR zzgl. Rechtsanwaltskosten sind für solche Verstöße realistisch.
    Übrigens schützt jede Berufshaftpflicht für Blogger & Influencer nur dann bei Verstößen, wen die Posts in die Vertragslaufzeit fallen, also sind alte Posts vor Vertragsbeginn nicht versichert (im Zweifelsfall löschen und mit Lizenz neu produzieren).
  • Nutzung eigener Fotos oder Videos mit Darstellung von lizenzierten Inhalten
    Wenn du eigene Fotos oder Videos postest, auf denen lizenziertes Material (Fototapeten, Fotoaufnahmen, Kunstwerke) nicht nur als unwesentliches Beiwerk zu sehen sind ("könnte für den Post auch weggelassen werden"), kannst du dir den Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung einhandeln. Bei Wohnungsaufnahmen mit Fototapeten urteilten Gerichte in der Vergangenheit noch unterschiedlich für oder gegen den Accountinhaber. Das Abfotografieren eines Kalenders war dagegen für einen Selbstständigen relativ teuer: nach einem Verfahren bis zum Bundesverfassungsgericht wurde der Handwerker zu 10.000 EUR Schadensersatz an den Künstler verdonnert, dazu kommen die eigenen und fremden Rechtsanwalts- bzw. Gerichtskosten. Ohne entsprechende Berufshaftpflicht wäre das ein sehr teures Vergnügen.
  • Nutzung von Ausschnitten aus Videomaterial über Fair Use hinaus
    In Posts mit ausschließlich redaktionellem Inhalt dürfen kurze Filmausschnitte, z.B. aus Kinofilmtrailern oder Fernsehsendungen, zwar verwendet werden, aber was redaktionelle Nutzung ist, kann Gegenstand einer gerichtlichen Auseinandersetzung sein. Ein Smiley oder Daumen hoch reicht jedenfalls nicht, die Nutzung für Satire oder Parodie schon. Und wenn du über den Post bloße Werbung für Produkte machst, ist der redaktionelle Charakter dahin.
  • Teilen von Mitschnitten aus Computerspielen ohne Beachtung der Vorgaben der Spieleanbieter
    Auch die Sequenzen aus Videospielen sind urheberrechtlich geschützt. Beachte daher die Vorgaben des Spieleanbieters für deine Mitschnitte auf den Social-Networks
  • Unberechtigte Film- oder Fotoaufnahmen von künstlerischen Darbietungen oder Installationen
    Ein Instagram-Post auf einem privaten Account vom Projekt Blue Port im Hamburger Hafen sorgte für eine geringe Lizenzforderung der vom Künstler beauftragten Verwertungsgesellschaft. Hier wurde nach großem Medienecho die Forderung im Nachgang aufgrund der privaten Verwendung zwar fallen gelassen, aber darauf hingewiesen, dass bei kommerzieller Nutzung Lizenzgebühren anfallen würden (und die dürften dann deutlich höher ausfallen).
  • Nicht lizenzierte Verwendung von Zitaten für kommerzielle Zwecke
    Alle künstlerischen Schöpfungen sind grundsätzlich urheberrechtlich geschützt. Während Zitate für wissenschaftliche oder redaktionelle Zwecke unter Beachtung grundlegender Zitierregeln - unverändert, mit herausgehobener Formatierung, mit Quellenangabe - erwünscht bis erlaubt sind, können Zitate auf kommerziellen Weblogs oder auf Social Networks eine Kostenrechnung nach sich ziehen. Es gibt einige Beispiele zur erfolgreichen Rechteverwertung durch Nachlassverwalter (Loriot, Karl Valentin, Erich Kästner, Marc Twain). Um sicherzugehen, dass Du keine kostenpflichtige Abmahnung mit Zahlungsaufforderung bekommst, solltest Du darauf achten, dass der Künstler (und auch dessen deutscher Übersetzer) bereits vor mehr als 70 Jahren verstorben ist. Nach dieser Zeit können (übersetzte) Zitate ohne Lizenzierung verwendet werden. Im amerikanischen Recht gibt es jedoch auch Vertreter des "ewigen Schutzes".

Auf Nr. 2 "Der Verstoß gegen Wettbewerbsrecht"

  • Kennzeichnungspflicht von Werbemaßnahmen
    Es ist für dich nicht immer ganz einfach zu unterscheiden, welche deiner Posts "quasi privat" erfolgen und welche als Werbemaßnahme anzusehen sind. Vergisst oder unterlässt du eine Kennzeichnung deines Post als "Werbung", kann das auch nach längerer Zeit noch Folgen haben. Nach dem Spruch, wo kein Kläger, da kein Richter" geht das längere Zeit gut, bis dir eine Abmahnung mit Schadensersatzforderung eines Wettbewerbers in Haus flattert. Du hast sicher schon von den Gerichtsverfahren gegen bekannte Influencerinnen gehört.
    Derzeit gibt es noch keine spezielle Rechtsschutzversicherung für Blogger & Influencer, sodass die wesentlichen Risiken, wie Verletzung von Wettbewerbsrecht oder Urheberrecht, in allen uns bekannten Gewerberechtsschutzversicherungen ausgeschlossen sind (nur für eindeutige Privat-Blogger ohne Umsatzerzielungsabsicht gibt es begrenzte Leistungen zum Thema Urheberrecht in besseren Privat-Rechtsschutzversicherungen).
    Bei Abmahnungen und Schadensersatzforderungen musst du dich unverzüglich von einem erfahrenen Medienanwalt in einem zivilrechtlichen Verfahren vertreten lassen. Eine geeignete Berufshaftpflichtversicherung übernimmt Rechtsanwalts- und Gerichtskosten sowie auch den ggfs. zu leistenden berechtigten Schadensersatz.
    Aufgrund der nicht immer einfachen Abgrenzung von Werbung und redaktionellem Content solltest du vorsichtshalber deine Posts kennzeichnen. Denn irgendwie macht ja jeder Post auch ohne Bezug zu einem Werbepartner wiederum Werbung für dich als Influencer und soll neue Werbepartner anziehen. Also dient letztlich auch jeder redaktionelle Post zur Steigerung des eigenen Werbewerts.
  • Unzureichende Daten im Web-Impressum
    Welche Daten im Impressum stehen müssen, ist im Telemediengesetz (TMG) geregelt. Es gibt zahlreiche Impressumsgeneratoren im Web. Trotzdem werden hin und wieder falsche oder fehlende Impressumsdaten kostenpflichtig abgemahnt. Bei Abmahnungen hilft eine spezielle Berufshaftpflichtversicherung.

Auf Nr. 3 "Die Verletzung von Persönlichkeitsrechten"

  • Unautorisierte Nutzung von Bildaufnahmen
    Das Recht am eigenen Bild beschränkt die freie Darstellung von anderen Personen in deinen Posts. Wenn du also eigene Aufnahmen von anderen Personen verwenden möchtest, bitte diese vorab um Zustimmung und lass' dir die Zustimmung unterschreiben, damit du diese auch später belegen kannst. Wenn du Minderjährige ablichten möchtest, musst du die Zustimmung von den Vertretungsberechtigten (z.B. Eltern) einholen.
  • Fehlerhafte Zitierung
    Wenn du in Zusammenfassungen die Aussagen von Interviewten falsch und ehrverletzend wiedergibst, machst du dich schadensersatzpflichtig. Gleiches gilt, wenn du z.B. Videoaufnahmen kürzt und die Schnipsel in einen unzutreffenden Kontext setzt.
  • Darstellung von Personen in ehrverletzendem Kontext
    Selbst wenn die abgebildeten Personen oder deren Vertreter sich zu Film- oder Bildaufnahmen bereiterklärt haben, du diese später aber außerhalb des zugestimmten Kontextes oder Mediums darstellst, machst du dich schadensersatzpflichtig. Wegweisend war hierbei ein Urteil bzgl. einer Bildveröffentlichung in einer bekannten Boulevardzeitung, die vorab dem Fotografen gegenüber untersagt wurde.
    Ein ehrverletzender Post mit Schadensersatzanspruch kann auch dadurch begründet werden, dass mit der Darstellung die Person in die Nähe einer bestimmten politischen, religiösen oder sexuellen Richtung gestellt wird.

Auf Nr. 4 "Die Verletzung von markenrecht"

  • Unautorisierte Markennennung oder Logoverwendung in Posts
    Wenn du in deinem Post Marken nennst oder Logos zeigst und diese in die Nähe zu den Erzeugnissen stellst, die du über deinen Account vermarktest, verletzt du widerrechtlich die Markenrechte anderer. Wenn die Markeninhaber davon erfahren, wirst du eine kostenpflichtige Abmahnung erhalten.
  • Verwendung fremder Marken in Accountnamen oder Web-Domain
    Wenn die Markenrechtsinhaber erfahren, dass du ohne Berechtigung deren Marken für deine Zwecke verwendest, wirst du kostenpflichtig abgemahnt, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Dies ist besonders ärgerlich, wenn du bereits seit längerer Zeit deinen Blog mit hohen Nutzerzahlen aufgebaut hast.

Auf Nr. 5 "Schaden aus vertraglicher Vereinbarung"

  • Vermögensschaden beim Auftraggeber wegen Verzug deiner Leistung
    Du vereinbarst mit deinem Werbepartner eine Verkaufsaktion zum Abverkauf seiner Lagerbestände. Leider gehst du deutlich später als vereinbart mit deiner Werbeaktion live. In Folge dessen fordert dein Werbepartner wegen des Verzugs von dir Schadensersatz wegen höherer Lagerkosten und entgangenem Gewinn, weil er die Lagerbestände anderweitig unter Preis losschlagen musste.
  • Vermögensschaden deines Auftraggebers wegen falscher Preisauszeichnung
    Du vereinbarst mit deinem Werbepartner eine Verkaufsaktion und lieferst selbst die Produkte über deinen Webshop. Leider verkaufst du die auf Kommission übernommenen Produkte zu einem niedrigeren als den vereinbarten Kaufpreis. Deine Verkaufsaktion ist aufgrund des deutlich zu geringen Verkaufspreises ein großer Erfolg. Leider macht dein Werbepartner dich im Nachgang haftbar für den entgangenen Gewinn (Vermögensschadenhaftpflicht).
  • Pauschalisierter Schadensersatz wegen deines Verstoßes gegen die vereinbarte Vertraulichkeit
    Du vereinbarst mit deinem Werbepartner Vertraulichkeit zu den Vertragsinhalten. Der Vertrag beinhaltet auch einen pauschalen Schadenersatz, wenn du gegen die Geheimhaltung verstößt (vertragliche Vertragsstrafen). Leider wird die Vereinbarung publik und dein Werbepartner fordert Schadensersatz.

Auf Nr. 6 "Schaden aus Internet-Risiken"

  • Vermögensschaden Dritter durch Verlust, Blockade oder Veränderung von Daten
    In Vorbereitung einer Werbeaktion kommunizierst du intensiv mit deinem Werbepartner und tauscht Mails und Medienentwürfe aus. Leider hat sich auf deinem IT-System unbemerkt eine Schadsoftware eingenistet, die über den Internet-Datenaustausch auf deinen Werbepartner übertragen wird. Dein Werbepartner erleidet daraufhin einen bösen Cyber-Datenschutzvorfall. Er kann zwei Wochen nicht arbeiten, der Abfluss personenbezogener Daten von Kunden deines Werbepartners muss an die Datenschutzbehörden gemeldet werden. Dein Werbepartner muss sich entscheiden, ob er dem Hacker ein hohes Lösegeld zur Entschlüsselung der Datenbestände zahlt oder sein IT-System von Grund auf neu aus Datenbackups aufbaut. Dein Werbepartner fordert von dir Schadensersatz für die entstandenen IT-Kosten sowie für den entgangenen Gewinn während des zweiwöchigen Ausfalls. Der durchschnittliche Cyberschaden liegt bei 100.000 EUR, bei größeren Unternehmen auch deutlich höher.

Auf Nr. 7 "Schuldhafte Verursachung von Personen- und/oder Sachschäden"

  • Personenschäden können während deiner Produktionen bei den Beteiligten entstehen.
    Wenn du die Anwendung der Produkte deiner Werbepartner an weiteren Beteiligten darstellen möchtest, können diese geschädigt werden. Immer wieder gern genannt ist die Verwendung von Cremes und Körperlotionen, wodurch es anschließend zu heftigen, behandlungsbedürftigen Hautallergien kommt. Du bist haftbar zu machen für Behandlungskosten und Verdienstausfall der betroffenen.
    Ein reales Beispiel aus unserer Beratungstätigkeit ist ein Vlogger, der im Rahmen von Outside-Cookings vorbeigehenden Passanten das Probieren exotischer Nahrungsmittel anbietet. Auch hier ist Unwohlsein nach dem Verzehr der geringste Schaden. Signifikante Schadensersatzansprüche der Betroffenen oder Hinterbliebenen in Millionen Euro sind jedoch denkbar, wenn es zu Unverträglichkeiten bis hin zum allergischen Schock mit bleibenden Gesundheitsschäden oder mit Todesfallfolge kommt. Du haftst für die Produkte, die du in Umlauf bringst.
    Ein anderes Beispiel aus unserer Beratung ist ein Vlogger, der Komik-Videos über diverse Social Networks verteilt und Umsätze über eigene Merchandising-Produkte erzielt. Mit seinem eingekauften Produktangebot wird er zum Quasi-Hersteller und haftet für alle Personen- und Sachschäden, die seine Verkaufsprodukte bei Kunden verursachen (z.B. Duftbäumchen aus China importiert).

Auf Nr. 8 "Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen"

  • Verlust personenbezogener Daten
    Wenn du auf deinem eigenen Weblog die persönlichen Daten deiner Abonnenten (Namen, Anschriften, Email-Adressen, ggfs. Zahlungsdaten), verarbeitest und speicherst, musst du dich auch mit den Risiken eines Verstoßes gegen Datenschutzbestimmungen befassen. Wenn die Daten durch eine technische Nachlässigkeit im Web für Außenstehende verfügbar sind oder durch einen Hacker-Angriff abgezogen werden, musst du unverzüglich eine Meldung an die zuständigen Datenschutzbehörden machen. Die Betroffenen sind durch dich zu informieren. Die dabei entstehenden Kosten trägt nur eine Cyber-Versicherung. Sollten deinen Abonnenten durch fremde Nutzung der erlangten Daten ein finanzieller Schaden entstehen (z.B. durch Identitätsdiebstahl, Bestellungen auf fremden Namen) bist du für die Vermögensschäden ersatzpflichtig. Auch davor schützt dich eine gute Berufshaftpflichtversicherung für Blogger & Influencer.

Hol dir dein individuelles Angebot zu deiner Berufshaftpflichtversicherung

 

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