Sie besitzen eine vermietete Eigentumswohnung oder ein vermietetes Haus und wollen sich als Vermieter rundum gut absichern gegen die Kosten von Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Ihrer vermieteten Immobilie?
Weil Recht haben und Recht bekommen nicht immer das Gleiche sind, ist die Vermieter-Rechtsschutzversicherung dann genau die richtige Lösung.
Nur leider gibt es von den diversen Versicherern den Vermieter-Rechtsschutz von günstig bis sehr teuer. Und schon gar nicht bieten alle Versicherer denselben Leistungsumfang und sichern alle Sachverhalte gleich gut ab.
Auf dieser Website erwarten Sie viele Informationen und individuelle Angebote:
Noch offene Fragen klären wir gemeinsam in der telefonischen Beratung oder per Email.
Und als Versicherungsmakler schließen wir für Sie den angebotenen Vermieter-Rechtsschutzvertrag auf Wunsch auch gleich ab.
Als Versicherungsmakler sind wir auch nach Vertragsabschluss Ihr erster Ansprechpartner bei entstehenden Vertragsfragen und im Versicherungsfall.
Auch wenn manche Rechtsschutzversicherung folgendes als Highlight darstellt, es ist allgemein üblich, dass ...
Und unabhängig vom jeweiligen Versicherer können Sie als Vermieter die Beiträge der Rechtsschutzversicherung in Ihrer Einkommenssteuererklärung vollständig als Aufwand absetzen. Vater Staat zahlt also anteilig die Vermieterrechtsschutz.
Zunächst: eine Vermieter-Rechtsschutzversicherung ist keine Flat-Rate für persönliche Rechtsanwaltsberatungen des Vermieters zu jeglicher Fragestellung. Voraussetzung für eine Leistung ist der Eintritt eines Versicherungsfalls, der gemäß Versicherungsbedingung versichert ist. Das kann ein Verstoß Ihrer Vermieter-Rechte durch andere sein oder aber jemand anderes wirft Ihnen einen Rechtsverstoß vor (z.B. Ihr Mieter).
Um die gegenseitigen Ansprüche überhaupt erst einmal zu sortieren, ist ein Anruf in der Schaden-Hotline des Rechtsschutzversicherers hilfreich, der den versicherten Vermieter dann in die telefonische Rechtsberatung durch einen Anwalt vermittelt. Dort werden der Sachverhalt und das weitere Vorgehen geklärt, ohne das Kosten oder eine Selbstbeteiligung für den Vermieter anfallen.
Ergibt sich daraus, dass ein Versicherungsfall vorliegt und eine detaillierte Beratung beim Rechtsanwalt vor Ort erforderlich ist, wird der Rechtsschutzversicherer eine Kostenübernahme erklären. Ist der Fall mit der Beratung erledigt fällt auch keine Selbstbeteiligung an.
Aber keine Vermieter-Rechtsschutzversicherung deckt alle möglichen Rechtsbereiche ab. Streitigkeiten des Vermieters mit dem Mieter oder den Nachbarn sind die Kernleistung aller Produkte, darüber hinaus kann jeder Versicherer seinen Leistungsumfang selbst bestimmen.
Manche Fragestellung ist beim einen Versicherer gar nicht und beim anderen Versicherer nur begrenzt und gegen hohe Prämie versicherbar. Zum Beispiel sind Vertragsstreitigkeiten mit Dienstleistern oder Handwerkern sowie Vorgänge des Baurechts extrem selten versichert und wenn, dann nur gegen einen sehr hohen Versicherungsbeitrag.
Auch wenn Rechtsschutzversicherer zu bestimmten Themen keine umfänglichen Verfahrenskosten übernehmen, definieren diese im Vermieterrechtsschutz u.U. sogenannte Beratungsleistungen beim Rechtsanwalt bis zu einer Aufwandsgrenze (z.B. im Planungsrecht). Damit können dann die ersten Tätigkeiten des Rechtsanwalts finanziert werden, aber kein Gerichtsverfahren.
Die Unterschiede der Produkte liegen im Abdeckungsgrad aller möglichen Fragestellungen.
Viele Rechtsschutzversicherer haben zwei oder drei Produktlinien im Angebot, deren Bezeichnung schon auf unterschiedliche Leistungsumfänge hinweist:
Andere Versicherer, wie z.B. Roland oder Örag, stufen den Leistungsumfang dagegen über optionale Zusatzbausteine ab.
In der Arag Basis-Tariflinie werden keine außergerichtlichen Tätigkeiten des Anwalts übernommen.
Aber selbst in den Top- oder Premium-Angeboten oder in den Angeboten mit allen Zusatzbausteinen ist der Versicherungsnehmer nicht vor Überraschungen im Versicherungsfall geschützt. Denn einige Versicherer schließen auch in den höheren bzw. teureren Produktlinien einiges aus, was bei anderen unter Umständen bereits in der mittleren Produktlinie mitversichert wird.
Über diesen Link fordern Sie ein individuelles Angebot zur Vermieterrechtsschutzversicherung an.
Wir empfehlen unseren Kunden Rechtsschutzversicherungen, die bei der Kostenübernahme nicht nach außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren unterscheiden, da fast jedes Gerichtsverfahren seinen Ursprung im außergerichtlichen Bereich hatte und man mit frühzeitig gutem Rat Schlimmeres verhindern kann.
Nun grenzen sich aber gerade sehr billige Vermieter-Rechtsschutzangebote (Basis-Tarife) oftmals dadurch ab, dass für mehrere definierte Leistungsarten im außergerichtlichen Bereich nicht gezahlt wird (z.B. Arag Basis).
Auch bei anderen Vermieter-Rechtsschutztarifen werden teilweise bei einzelnen Leistungsarten die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten nicht übernommen (z.B. im Steuerrecht nicht der Rechtsschutz für das Widerspruchsverfahren).
Die besseren Vermieterrechtsschutzversicherungen übernehmen im Versicherungsfall sowohl die außergerichtlichen als auch die gerichtlichen Kosten:
Jeder Rechtsschutzversicherer definiert den Leistungsumfang seiner Produkte über die verschiedenen versicherten Leistungsarten:
Die Leistungsart Verwaltungs-Rechtsschutz ist bei vielen Angeboten nicht enthalten, weil es hier i.d.R. um Verfahren geht, die der Versicherer sowieso nicht absichern will und unter Ausschlüsse aufführt (Baugenehmigungen, Enteignungen, Abgabenbescheide). Aber wenn der allgemeine Verwaltungs-Rechtsschutz nicht eingeschlossen ist, haben Sie auch zu weiteren Streitthemen mit Behörden keinen Versicherungsschutz, z.B. beim Streit um Einhaltung von Brandschutzvorschriften.
Es gibt einzelne Versicherer die auch Vertragsstreitigkeiten zum Erwerb und zur Installation einer Photovoltaikanlage oder deren Betrieb mitversichern. Das kann für normale Anlagen gelten oder aber auf "Balkonmodule" beschränkt werden.
Zusatzschutz nur in teuren Verträgen und mit limitierter Kostenübernahme:
Sonstige Assistance-Leistungen sind in vielen Produkten enthalten:
Wir berechnen gern Ihr individuelles Angebot zur Vermieterrechtsschutz.
Die Frage nach der preisgünstigsten Vermieter-Rechtsschutzversicherung kann man pauschal nicht beantworten, da viele Faktoren die Prämienhöhe bestimmen und die Versicherer ihre Prämien unterschiedlich kalkulieren.
Wovon hängt die Prämienhöhe im Vermieterrechtschutz ab?
Für jedes versicherte Objekt und je nach gewünschtem Leistungsumfang kann sich daher ein anderer Versicherer als Empfehlung herausstellen.
Anhand der folgenden Grafik haben wir anhand eines Beispiels einer Wohn-Immobilie in Kiel mit 18.000 EUR Brutto-Jahresmiete die Prämienspannbreite unter Angabe maßgeblicher Leistungsunterschiede und Selbstbeteiligungen dargestellt.
Die Leistungsart Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz zu Ihren Rechten aus Miet-/Pachtvertrag sowie dinglichen Rechten ist bei allen Angeboten als Basis enthalten. Die Unterschiede ergeben sich aus der Absicherung der weiteren Leistungsarten.
Legende zu Leistungsunterschieden
In den Klammern sind die verschiedenen Selbstbeteiligungen dargestellt:
Bleibt es bei einer telefonischen Rechtsberatung oder bei einer einfachen Kurz-Beratung beim Rechtsanwalt vor Ort, verzichtet der Versicherer auf Selbstbeteiligung. Wird der Rechtsanwalt außergerichtlich tätig oder geht der Streit vor Gericht, wird die Selbstbeteiligung von der Erstattung abgezogen.
Die Rechtsschutzversicherer sprechen von sogenannten Zweckabschlüssen, wenn die Vermieter eigentlich schon wissen, dass es zum Streitfall kommt und daher noch schnell eine Rechtsschutzversicherung abschließen wollen.
Um dies zu verhindern, haben die Rechtsschutzversicherer Wartezeiten von 3 Monaten in der Leistungsart Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz definiert. Für in der Wartezeit nach Vertragsabschluss eingetretene Rechtsschutzfälle wird der Versicherer nicht leisten.
Waren Sie bereits rechtsschutzversichert und wecheln Sie nur den Versicherer, entfällt bei nahtlosem Übergang die Wartezeit beim neuen Versicherer.
Bei einem Neuabschluss ohne Vorvertrag gibt es jedoch keine Vermieter-Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeiten.
Der gesunde Menschenverstand sagt uns ja schon, dass eine rückwirkende Schadenübernahme mit Ausnahme von sehr kostengünstigen Verfahrensarten nicht funktionieren kann, denn dann würde ja jeder interessierte Vermieter mit seinem Versicherungsabschluss warten, bis etwas passiert. Die Rechtsschutzversicherer benötigen die Prämieneinnahmen aus einer schadenfreien Versicherungszeit, um Schäden zahlen zu können. Das ist in der Vermieterrechtsschutzversicherung nicht anders als z.B. in der Gebäudeversicherung. Vorvertraglich eintretende Versicherungsfälle sind grundsätzlich nicht versichert. Nur bei bereits mehrere Jahre laufenden Versicherungsverträgen verzichten die Rechtsschutzversicherer auf die Ablehnung wegen Vorvertraglichkeit.
Es gibt aber tatsächlich mit der Arag einen Rechtsschutzversicherer, der für einige Rechtsschutzarten, die Verkehrsrechtsschutz und die Mieter-Rechtsschutz, mit Sofort-Hilfe (also rückwirkenden Versicherungsschutz) wirbt. Aus unserer Sicht sind dies allerdings eher Marketing-Aktivitäten als kundenfreundliche Versicherungsbedingungen.
Die tatsächlichen Leistungen sind sehr begrenzt:
Für den Vermieter-Rechtsschutz gibt es unseres Wissens noch keine Sofort-Hilfe-Variante von der Arag.
Allerdings kann der Kunde bei den meisten Vermieterrechtsschutzversicherungen sofort mit Abschluss die telefonische Beratung, Mediation, Bonitätsauskünfte über Mieter und Online-Inkasso auch für Versicherungsfälle vor Vertragsbeginn nutzen.
Ein Beispiel zur Vorvertraglichkeit:
Für Streitigkeiten zur Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2023 hilft dem Vermieter keine in 2024 abgeschlossene Versicherung, denn der behauptete Rechtsverstoß bezieht sich auf das Jahr 2023, auch wenn die Abrechnung erst in 2024 erstellt wurde.
Ein schönes Beispiel zur Dehnung der Vorvertraglichkeit ist das sehr teure Premiumprodukt des Marktführers Arag:
Wenn die Wirksamkeit des Mietvertrags oder einzelner Mietvertragsklauseln strittig ist, gilt Versicherungsschutz auch, wenn der Mietvertrag bereits bis zu 3 Monate vor Abschluss des Rechtsschutzvertrags abgeschlossen wurde.
Allerdings wird für den sehr leistungsfähigen Premiumvertrag auch die drei- bis vierfache Prämie eines normalen Versicherungsvertrags fällig. Wer als Vermieter das Beste abschließen will und auf den Euro nicht schaut, ist mit diesem Angebot natürlich sehr gut bedient.
Als Versicherungsmakler haben wir Zugang zu allen Rechtsschutzversicherern, die mit unabhängigen Vermittlern zusammenarbeiten.
Einige Rechtsschutzversicherer bieten den Vermieterrechtsschutz ausschließlich oder optional zusammen mit der Privat-Rechtsschutzversicherung an.
Unsere Produktauswahl basiert auf den Tarifen folgender Rechtsschutzversicherer:
Advocard Allianz Allrecht Arag |
Ergo (D.A.S.) Deurag DMB Itzehoer |
NRV Örag KS-Auxilia Roland |
Unser Serviceversprechen: Sie bekommen Ihr persönliches Angebot innerhalb von 24 Stunden (arbeitstäglich) nach Anfrage.
Sobald Sie sich für unser Angebot entschieden haben, stellen wir für Sie noch am selben Tag den Versicherungsschutz her.
Bitte mindestens die mit * gekennzeichneten Angaben ausfüllen.
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